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Endgrößenbestimmung bei Kindern / Skelettalterbestimmung

Familienbild Röntgen

In unserer Praxis werden Größenbestimmungen zur Ermittlung der Endgröße bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Hierzu wird zunächst ein Röntgenbild der linken Hand angefertigt.

Auf der Basis des danach feststellbaren Knochenalters, welches vom Lebensalter abweichen kann, lässt sich nach bestimmten Formeln die ungefähre Endgröße des Kindes/Jugendlichen ermitteln.

In unserer Praxis erfolgt die Berechnung nach 2 Methoden:

Die erste Methode berücksichtigt allein Knochen- und Lebensalter des Kindes/Jugendlichen, bei der zweiten Methode fließen zusätzlich Körpergewicht des Kindes/Jugendlichen und Größe der Eltern in die Berechnung mit ein. Im Idealfall weichen die Ergebnisse beider Rechenmethoden nur wenig voneinander ab.

Bei einem Verdacht auf einen krankhaften Hoch- oder Minderwuchs und Vorlage einer Überweisung durch einen Kinder/Jugendarzt ist die Größenbestimmung eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, in allen anderen Fällen muss die Leistung selbst bezahlt werden.